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Das Marianum von A - Z

Regeln zur Nutzung von Smartphones und Tablets

Von H. Rave
  1. Das Mitbringen von Smartphones oder vergleichbaren Geräten ist zulässig.

  2. Die Nutzung eines mobilen digitalen Endgerätes ist auf dem Schulgelände untersagt. Smartphones haben sich in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche zu befinden. Entsprechendes gilt auch für die Nutzung anderer videofähiger Geräte.

  3. Eine Nutzung des Smartphones / Tablets ist mit Erlaubnis des Lehrers, zu unterrichtlichen Zwecken oder in dringenden Ausnahmefällen, möglich.

  4. Zuwiderhandlungen führen zum Einzug des Gerätes.
    • Bei erstmaligem Verstoß gegen die Nutzungsregeln kann das Gerät nach Unterrichtsende im Sekretariat, zusammen mit einem Brief an die Eltern, abgeholt werden.
    • Bei einem weiteren Verstoß gegen die Nutzungsregeln kann das Gerät nach schriftlicher Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten und nach Rücksprache mit der Schulleitung abgeholt werden. (Gegenseitige Erreichbarkeit ist durch die kostenlose Benutzung des Telefons im Sekretariat gewährleistet.)

  5. Eine wiederholte Nichtbeachtung dieser Regelung sowie die missbräuchliche Nutzung auf dem Schulgelände (bspw. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild, Veröffentlichung unangemessener oder verletzender Inhalte über soziale Netzwerke, etc.) haben im Regelfall den Einsatz von Erziehungsmitteln und in schwerwiegenden Fällen von Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

  6. Bei Klassenarbeiten / Klausuren müssen mobile digitale Endgeräte (auch Smartwatches) bei der Aufsicht führenden Lehrkraft abgegeben werden.

  7. Mediathek: Freischaltung des WLAN-Netzes für den Gebrauch von Smartphones/Tablets zu digitalen Lernzwecken in Freistunden für alle Jahrgänge.

Ausnahmeregelung für die Oberstufenjahrgänge 11/12/13:
Freischaltung des WLAN-Netzes für die Jahrgangsstufen 11 / 12 / 13 für den Gebrauch von Smartphones/Tablets zu digitalen Lernzwecken in Freistunden, beschränkt auf die Cafeteria, den Oberstufenraum und die Mediathek.

 
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