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Das Marianum von A - Z

Sonderpädagogische Förderung/Unterstützung

Von J. Schurr

Um im Sinne des Inklusionsgedankens eine effektive Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, kann es individuell sinnvoll sein, wenn die vom Land Niedersachsen gewährten Hilfen aktiviert werden, die sowohl den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin als auch die Lehrkräfte an unserer Schule unterstützen.

Nach in Absprache mit dem Klassenlehrer erfolgter Einberufung einer Förderkommission durch die Schulleitung, zu der Eltern, ein Mitglied der Schulleitung, der Klassenlehrer und ein Sonderpädagoge gehören, kann, nachdem ein Fördergutachten erstellt worden ist, ein Antrag auf entsprechenden Förderbedarf an die Landesschulbehörde gestellt werden.

Wird dieser gewährt, so besteht die Möglichkeit, dass entsprechende Sonderpädagogen einen Schüler/eine Schülerin zeitweise im schulischen Rahmen begleiten und unterstützen bzw. auch Schulbegleiter/Schulbegleiterinnen beantragt werden können, die die Kinder im Schulalltag begleiten.

 
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